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Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch die Kancelaria Staniek & Partners

§ 1. Allgemeine Bestimmungen
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Bedingungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch die „Kancelaria Staniek & Partners Spółka Komandytowo-Akcyjna“, mit Sitz in Wrocław, ul. Hubska 52/14, eingetragen im Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer KRS 0000939090 beim Bezirksgericht für Wrocław-Fabryczna, 6. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, NIP: 8992913267, REGON: 52068698600000; Büro in Krakau, ul. Wadowicka 7 („S&P“) für Mandanten („Mandant“).
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Mandanten, soweit sie nicht ausdrücklich durch die Dienstleistungsvereinbarung ausgeschlossen oder geändert wurden.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Mandanten bindend, wenn: (i) sie vor Vertragsabschluss übermittelt wurden; (ii) sie dem Mandanten elektronisch zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich durch Hinweis auf ihre Veröffentlichung auf der Website von S&P. Die Anwendung der Standardformulare des Mandanten (einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist ausgeschlossen, und Bestimmungen der Bestellung, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Konflikt stehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von S&P. Die Bestimmungen der Artikel 682 und 3854 des Zivilgesetzbuches finden keine Anwendung.
§ 2. Leistungsumfang und Art der Erbringung
  • Sofern S&P mit einem bestimmten Mandanten keinen schriftlichen Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen abgeschlossen hat, kann ein solcher Vertrag in jeder Form geschlossen werden und bedarf jedes Mal der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch S&P.
  • S&P behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten. S&P verpflichtet sich, den Mandanten unverzüglich über die Ablehnung der Bestellung zu informieren.
  • S&P verpflichtet sich, die Aufträge des Mandanten innerhalb der mit dem Mandanten vereinbarten Frist auszuführen. Wenn keine Frist vereinbart wurde, werden die Aufträge innerhalb einer angemessenen Frist ausgeführt, wobei die Notwendigkeit berücksichtigt wird, die angemessene Qualität der von S&P erbrachten Beratung sicherzustellen.
  • S&P erbringt Rechtsdienstleistungen für den Mandanten in dem vom Mandanten ausdrücklich in Auftrag gegebenen Umfang.
  • Der Mandant und S&P vereinbaren den gegenseitigen Informationsaustausch per E-Mail. Jede Partei wendet unabhängig Maßnahmen zum Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit diesem Informationsaustausch an (z.B. das Risiko von Computerviren). Keine der Parteien haftet für Schäden, die der anderen Partei aufgrund solcher Risiken und deren Folgen entstehen. Der Mandant erkennt an, dass das Versenden von Informationen per E-Mail die Vertraulichkeit der Korrespondenz möglicherweise nicht gewährleistet.
§ 3. Vergütung und Kostenerstattung
  • Die Vergütung von S&P für Rechtsdienstleistungen im Rahmen einer bestimmten Bestellung wird als Produkt der Anzahl der von S&P-Mitarbeitern oder -Mitarbeitern für die Erbringung von Dienstleistungen für den Mandanten aufgewendeten Stunden und des in der S&P-Struktur festgelegten Stundensatzes in PLN berechnet.
  • Neben der Vergütung hat S&P Anspruch auf Erstattung individualisierter Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung für den Mandanten entstanden sind, wie: Gerichtsgebühren, Steuer- und Notargebühren, Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen, Übersetzungskosten, Unterkunfts- und Reisekosten, Kurierlieferungen usw. Diese Auslagen werden gegen Vorlage entsprechender Quittungen und Rechnungen erstattet.
  • S&P kann jederzeit eine Vorauszahlung vom Mandanten anfordern, die der Art der Bestellung und dem voraussichtlichen Engagement von S&P entspricht. Die geleistete Vorauszahlung wird ohne Zinsen in der Schlussrechnung nach Abschluss der Dienstleistungen für den Mandanten verrechnet.
  • Die Abrechnung der von S&P erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage von monatlich am Monatsende ausgestellten Mehrwertsteuerrechnungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen sind.
§ 4. Haftung von S&P und des Mandanten
  • Der Mandant ist dafür verantwortlich, S&P den Zugang zu den relevanten Daten und Informationen zu verschaffen, die zur Erbringung von Rechtsberatungsleistungen erforderlich sind. Der Mandant ist für deren Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
  • S&P haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Dienstleistungen, wenn dies auf die Bereitstellung falscher, ungenauer oder unvollständiger Informationen durch den Mandanten oder durch in dessen Auftrag handelnde Personen zurückzuführen ist.
  • Die Haftung von S&P gegenüber dem Mandanten aus welchem Grund auch immer, einschließlich der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Rechtsdienstleistungsvertrags, ist ausschließlich auf den tatsächlichen Schaden beschränkt. Die Haftung von S&P ist darüber hinaus auf PLN 100.000,00 pro Schaden begrenzt.
  • S&P haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
    Der Mandant verzichtet in Bezug auf alle aktuellen und zukünftigen Partner von S&P auf alle Rechte und Ansprüche, die er gegen einen bestimmten Partner als für die Verpflichtungen von S&P aus dem Rechtsdienstleistungsvertrag und jeder Bestellung verantwortliche Person haben könnte, und verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen die Partner oder Mitarbeiter von S&P geltend zu machen.
§ 5. Pflichten von S&P und des Mandanten aus den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • S&P unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 1. März 2018 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML-Gesetz“). Es verpflichtet S&P zur Anwendung von Finanzsicherheitsmaßnahmen gegenüber dem Mandanten, einschließlich unter anderem der Verpflichtung zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Mandanten, seiner Vertreter, Überprüfung der Identität der Vertreter des Mandanten, Identifizierung und Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten, Einholung von Informationen über die Beziehungen des Mandanten zu politisch exponierten Personen sowie der Verpflichtung, den Generalinspektor für Finanzinformationen über Umstände zu informieren, die auf einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinweisen könnten.
  • Der Mandant ist gemäß dem AML-Gesetz verpflichtet, S&P alle angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, insbesondere das ausgefüllte „Know Your Client“-Formular einzureichen und die darin enthaltenen Informationen zu aktualisieren. S&P behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen nicht zu beginnen oder diese auszusetzen oder zu beenden, wenn die relevanten Informationen gemäß dem AML-Gesetz nicht vom Mandanten bereitgestellt werden.
§ 6. Schutz personenbezogener Daten

S&P ist der Datenverantwortliche für personenbezogene Daten natürlicher Personen, die im Namen des Mandanten Verträge abschließen, sowie für Kontaktpersonen auf Seiten des Mandanten, einschließlich Personen, die zur Auftragserteilung berechtigt sind und diejenigen, die die Abwicklungsprozesse übernehmen. Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten der oben genannten Personen durch S&P sind in der Datenschutzrichtlinie enthalten, die unter www.staniekandpartners.pl/privacy-policy/ verfügbar ist.

§ 7. Urheberrecht
  • S&P behält das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an Rechtsgutachten, Dokumenten, Studien, Know-how usw., die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen erstellt wurden.
  • Informationen, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mandanten nur für dessen interne Bedürfnisse im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verwendet werden, es sei denn, S&P hat einer Weitergabe schriftlich zugestimmt oder sie wurden zur Weitergabe an Dritte erstellt.
§ 8. Vertraulichkeit
  • S&P und der Mandant verpflichten sich, alle Informationen über den Abschluss des Vertrags und dessen Inhalt vertraulich zu behandeln. S&P verpflichtet sich, alle vom Mandanten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Einschränkung gilt nicht für Informationen: (i) deren Offenlegung durch S&P aufgrund geltender Gesetze erforderlich ist, (ii) die bereits öffentlich bekannt sind oder werden, (iii) die S&P ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsklausel bekannt sind oder bekannt werden, (iv) die S&P aus anderen Quellen erhält.
  • Der Mandant autorisiert S&P, seinen Namen in Angeboten, Informations- und Werbematerialien, Kundenlisten und auf der Website von S&P zu verwenden.
§ 9. Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Sprache des Dokuments
  • Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und S&P unterliegen polnischem Recht.
  • Die Parteien sind verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten zu suchen. Bei fehlender einvernehmlicher Lösung werden Streitigkeiten von einem allgemeinen Gericht entschieden, das für den Sitz von S&P zuständig ist.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in polnischer und englischer Sprache verfasst und sind auf der Website www.staniekandpartners.pl verfügbar. Im Falle eines Streits über deren Inhalt hat die polnische Version Vorrang.