Wesentliche Änderungen bei der Grundsteuer im Jahr 2025
Am 4. Juli 2023 entschied das Verfassungsgericht, dass die Definition von „Bauwerk“ in den RET-Vorschriften aufgrund ihres Verweises auf das Baugesetz verfassungswidrig sei. Dieses bahnbrechende Urteil (Az. SK 14/21) ebnet den Weg für erhebliche Änderungen im Immobilienbesteuerungssystem.
Innerhalb von 18 Monaten wird dem Gesetz über lokale Steuern und Abgaben eine neue Definition von „Bauwerk“ hinzugefügt, sodass die Änderungen im Jahr 2025 in Kraft treten. Diese neuen Vorschriften werden voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Immobilieneigentümer haben, insbesondere auf Versorgungs- und Industriegebäude.
Was wird sich ändern?
Im Jahr 2025 werden bedeutende Änderungen bei der RET erwartet, die sich auf die Höhe der jährlichen Steuerverpflichtung auswirken könnten. Die neuen Vorschriften werden Folgendes umfassen:
- Eine breitere Definition von Bauelementen, die möglicherweise als Bauwerke besteuert werden.
- Ein erhöhtes Risiko der Besteuerung von Objekten, die sich innerhalb von Gebäuden befinden.
Diese Änderungen könnten alle RET-Steuerpflichtigen betreffen. Jeder Immobilieneigentümer sollte seine Vermögenswerte im Hinblick auf diese Änderungen überprüfen.
Wie können wir helfen?
Sicherung der Position des Steuerpflichtigen gegen Änderungen in der Auslegung
Beratung und Unterstützung bei laufenden RET-Abrechnungen
Steuerliche Auswirkungen geplanter Immobilieninvestitionen
Unterstützung von Steuerpflichtigen bei Inspektionen und Steuerverfahren
Effiziente Identifizierung und Rückforderung von zu viel gezahlter Grundsteuer
Beratung zu Steuervergünstigungen und -befreiungen (RET)
Unabhängige rechtliche und steuerliche Gutachten zur RET
Regulatorische Beratung zur RET
Überprüfung der Besteuerung von Vermögenswerten im Rahmen der Grundsteuer (RET)
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