STRAF-, FINANZSTRAFRECHTLICHER UND ZIVILRECHTLICHER SCHUTZ DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Personen, die die Geschäfte des Unternehmens führen oder Vertretungsberechtigt sind, sind ziviler-, finanzstrafrechtlicher- und strafrechtlicher Haftung ausgesetzt. Das Risiko besteht nicht nur im Fall der unmittelbaren Verletzung von Vorschriften, aber auch falls Pflichten nicht, oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, sowie bei Missbrauch der Befugnisse.  

Die fortschreitende Verschärfung der strafrechtlichen und steuerlichen Vorschriften kann fast jede Person betreffen, die mit den wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu tun hat. Finanzstraftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Finanzstrafgesetzbuch, werden immer häufiger von den staatlichen Finanzbehörden geahndet. In Anbetracht des komplizierten Steuersystems und seiner ständigen Änderungen ist es nicht allzu schwierig, gegen die Vorschriften zu verstoßen (oft ungewollt). Als Reaktion auf die sich ständig verschärfende Fiskalpolitik, spezialisierten wir uns auf die Unterstützung im Falle steuerstrafrechtlicher Vorfälle. 

Die Bestimmungen des Handelsgesellschaftsgesetzes ermöglichen es, die Vorstandsmitglieder für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern haftbar zu machen. Die Haftung der Vorstandsmitglieder ist gemeinschaftlich mit dem Unternehmen. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich von einer solchen Haftung zu befreien, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Vorstandsmitglied mit seinem gesamten Vermögen haften muss.

Damit wird jedoch das breite Verantwortungsspektrum des Managements nicht vollständig ausgeschöpft.

In diesen, meist komplizierten und belastenden Angelegenheiten, können Sie sich in jeder Phase des Verfahrens vor den Steuerbehörden und Gerichten, auf unsere professionelle Unterstützung verlassen.

In dieser Hinsicht bieten wir unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Unterstützung in jeder Phase der Verfahren vor den Steuerbehörden und Gerichten (einschließlich der Teilnahme an allen Verfahrenshandlungen, u.a. an Vernehmungen von Zeugen, Parteien, Sachverständigen und anderen Verfahrensteilnehmern),
  • Vertretung vor den ordentlichen Gerichten im Falle von Wirtschafts- und Finanzstraftaten,
  • Durchführung von internen Audits, zum Zweck der Feststellung, welche Bereiche die größten Risiken einer strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Haftung bergen.
  • Laufende Prüfung der finanziellen Abrechnungen, was die Haftungseinschränkung Vorstandsmitglieder, Manager, Finanzchefs und Buchhalter mit sich zieht,
  • Identifizierung potenzieller Fehlverhalten von Personen, die für die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich sind, Entwicklung einer Strategie, die darauf abzielt, die strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Sanktionsisiken zu vermindern,
  • Umfassende Analyse der rechtlichen Grundlage der Ansprüche gegenüber dem Mitglied der Geschäftsführung,
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Unternehmen, darunter auch vor Behörden und Gerichten.
ochrona karna

ZIVILRECHTLICHER SCHUTZ DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG