Büro für Geschäftsleute

Wir kennen das Recht, wir verstehen Geschäfte

Beratung aus Leidenschaft – für Industrie-, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.

über uns

Wir unterstützen Kreativität, wir schätzen Innovativität und respektieren harte Arbeit. Es ist uns bewusst, dass es unmöglich ist ein Geschäft, ohne diese Eigenschaften, aufzubauen.   

Deshalb handeln wir auf solche Art, dass unsere Kunden Ihre Ziele realisieren können. Wir sorgen dafür, dass gesetzliche Bestimmung, der Unternehmensentwicklung nicht im Wege stehen. Unser Team bilden eingespielte Fachkräfte, die dank Ihrer Vielfältigkeit, in der Lage sind eine komplexe Rechts- und Steuerberatung eines jeden Unternehmens zu erbringen.

Die Zusammenarbeit mit angesehenen Wissenschaftlern und das gleichzeitige Zurückgreifen auf die langjährige Geschäftserfahrung unserer Teammitgliedier, bilden eine optimale Zussamenstellung von praktischem und theoretischem Wissen. Wir setzen auf die Erfahrung unserer Mitarbeiter und scheuen zeitgleich nicht davor, das Potential und die Ideen junger Juristen zu nutzen.

Wir messen unsere Leistung am Erfolg unserer Kunden, deshalb wollen wir nicht nur als Berater, aber in erster Linie auch als Geschäftspartner angesehen werden. Wir setzen ununterbrochen höhere Maßstäbe, damit Ihr Unternehmen der Konkurrenz immer einen Schritt voraus ist.

SCHULUNGEN

Angesichts häufiger Überarbeitungen der Rechtsvorschriften und aufgrund der Komplexität ihrer praktischen Anwendung, ist das ununterbrochene Studieren der aktuellen Regelungen und Praxis von besonderer Wichtigkeit.  Dieser Herausforderung kommen spezialisierte Schulungen, die durch unser Team geführt werden, entgegen.

Wir verfügen über Erfahrung in der Durchführung von Schulungen, insbesondere im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Umweltrechts. Unsere Schulungen konzentrieren sich auf den praktischen  Aspekten der behandelten Themen. Auf verständliche Art und Weise erklären wir, wie die entsprechenden Gesetzestexte zu lesen und auszulegen sind, sowie wie man sie in der täglichen Arbeits- und Geschäftspraxis oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen, anzuwenden hat. Wir langweilen Sie nicht mit Theorie.

Die durch unsere Kanzlei veranstalteten Schulungen, können sowohl die Form eines öffentlich zugänglichen Events annehmen, als auch ausschließlich dem Kunden gewidmet sein. Wir organisieren sowohl Workshops, die die Kompetenzen und Berufsqaulifikationen im Bereich des Umweltrechts erhöhen, als auch individuell zugeschnittene Kurse, die unter anderem die Analyse der Pflichten und Beratung anbieten, sowie die die Anforderungen des Umweltrechts gegenüber dem Unternehmen schildern.  

FAQ

Der Bescheid über die Genehmigung eines Einreichplans ist nichts anderes, als eine Promesse der Erteilung einer Baugenehmigung, falls ein entsprechender Antrag, innerhalb 1 Jahres ab der Zustellung der Entscheidung, gestellt wird. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Baugenehmigung unabdingbar für den Beginn der Bauarbeiten ist. Der Bescheid über die Genehmigung des Einreichplans ist in diesem Fall nicht genügend.

Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn man Bauarbeiten beginnen möchte. Es wäre eine schwierige Herausforderung, alle möglichen Arten von Vorhaben aufzuzählen, die einer Baugenehmigung erfordern. Das Baurecht zählt abschließend Unterfangen und Bauarbeiten auf, die keiner Baugenehmigung benötigen. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass die Baugenehmigung nicht nur das Erbauen, sondern auch weitere Tätigkeiten, wie den Ausbau, Überbau, Wiederaufbau oder Umbau eines Objekts, umfassen kann. Die Baugenehmigung muss noch vor dem Beginn der Bauarbeiten eingeholt werden, da die Unterlassung dieser Pflicht zur sogenannten Bauwilkür führt.

Gemäß den polnischen Einkommensteuergesetzen, die u.a. auch den Bereich der Verrechnungspreise verbundener Rechtsträger regeln, werden Verbundene Rechtsträger als solche definiert, zwischen denen eine gesetzlich bestimmte finanzielle, familiäre oder personelle Verflechtung besteht, sofern eine reale Beeinflussung  stattfindet. Verbunden Rechtsträger sind hinzu Personengesellschaften und ihre Partner, sowie Unternehmen und ihre ausländische Betriebsstätte.

So können z.B. zwei Unternehmen mit demselben Anteilseigner oder Unternehmen mit derselben Person als Mitglied des Vorstands/Aufsichtsrats verbundene Unternehmen sein. 

Zu den Hauptpflichten der verbundenen Rechtsträger gehören:

  • die Verpflichtung, bei Transaktionen Marktpreise zu verwenden,
  • die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation samt einer Vergleichbarkeitsanalyse.

Die Verpflichtung zur Einhaltung von Marktpreisen bedeutet, dass die Preise in solcher Höhe festgelegt werden müssen, wie es voneinander gänzlich unabhängige Rechtsträger getan hätten.  In der Praxis, muss die Festlegung eines Marktpreises in Form einer Vergleichbarkeitsanalyse durchgeführt werden (entweder auf der Grundlage eigener Daten oder allgemein verfügbarer).

Eine Verrechnungspreisdokumentation muss hingegen dann erstellt werden, wenn vergleichbare Geschäfte die Schwellenwerte überschreiten (2 Mio. PLN oder 10 Mio. PLN – je nach der Art des Geschäfts), sowie bei Einkaufstransaktionen mit Rechtsträgern mit Sitz in Steuerparadiesen.  

Grundsätzlich, ist jeder Inhaber von Abfällen dazu verpflichtet, in Übereinstimmung mit dem Abfallverzeichnis in Art. 66 des Abfallgesetzes, eine laufende Aufzeichnung in Bezug auf die Menge und Art der Abfälle, zu führen. Ein solches Register muss im Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen, auch von Verkäufern und Vermittlern, die sich nicht in ihrem Besitz befinden, geführt werden.

Von der Aufzeichnungspflicht sind jedoch, laut Abfallgesetz, folgende Rechtssubjekte befreit:

  • Erzeuger von
  • Siedlungsabfällen,
  • Abfällen in Form von Altfahrzeugen, unter der Bedingung, dass diese einem Demontagebetrieb oder einem Autoverwertungsbetrieb für Altfahrzeuge, übergeben worden sind,
  • Landwirte, die weniger als 75 Hektar landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaften, soweit sie nicht von Amts wegen eingetragen werden;
  • Natürliche Personen und organisatorische Einheiten die nicht gewerblich tätig sind, und Abfälle für den Eigenbedarf nutzen;
  • Rechtsträger die im Bereich der Einsammlung von Verpackungsabfällen und verbrauchten Konsumgütern nicht gewerblich tätig sind;
  • Bestimmte Arten und Mengen von Abfällen, die in der Verordnung des Umweltministers vom 12. Dezember 2014 aufgezählt worden sind.

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Kanzleivision. Unsere Grundwerte.

Unsere Ansprüche

Wir wollen unseren Kunden die Geschäftstätigkeit in jeder Hinsicht erleichtern. 

Wir sind überzeugt, dass wir dank unserer Geschäftserfahrung, unserer Markt- und unserer Branchenkenntnis, sowie unserer hohen Fachkompetenz in Verbindung mit wissenschaftlicher Leidenschaft, zum Erfolg unserer Kunden beitragen können. 

Kanzleivision. Unsere Grundwerte.

Kanzleivision

  • Wir schaffen dauerhafte Beziehungen, die auf Respekt basieren. Sowohl zu unseren Kunden als auch zu unseren Mitarbeitern.
  • Wir hören genau zu und nehmen uns die notwendige Zeit, um die aktuellen und langfristigen Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen. Wir antizipieren die Entwicklung der Lage, denken vorausschauend und schlagen geeignete Lösungen vor.
  • Wir beziehen immer eine klare Stellung, die auf einem grundlegenden Verständnis des Geschäfts unseres Kunden beruht.
  • Bei der Beratung von Kunden, greifen wir auch auf unsere eigene unternehmerische Erfahrung zurück.
  • Qualität und eine innovative Vorgehensweise werden immer unsere wichtigsten Devisen bleiben.
  • Wir verwirklichen unsere Ziele.
  • Wir sorgen uns um Sie.

Kanzleivision. Unsere Grundwerte.

Unsere Werte

Unsere Werte sind ein Wegweiser für unser Vorgehen und bestimmen die Art und Weise, wie unsere Dienstleistungen erbracht werden. 

  • Gegenseitige Achtung: Wir respektieren unsere Kunden und Mitarbeiter.
  • Zusammenarbeit: Wir machen von unseren gesammelten Fähigkeiten Gebrauch.
  • Ehrlichkeit: Wir sind aufrichtig und vertrauenswürdig in allem, was wir tun.
  • Verantwortung: Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln.
  • Leidenschaft: Wir sind mit Herz und Verstand bei der Sache.
  • Qualität: Was immer wir tun, wir machen es richtig.

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